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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 21 A 2602/02   

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https://dejure.org/2003,18187
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 21 A 2602/02 (https://dejure.org/2003,18187)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.2003 - 21 A 2602/02 (https://dejure.org/2003,18187)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 21 A 2602/02 (https://dejure.org/2003,18187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage gegen eine Verfassungsschutzbehörde auf Löschung gespeicherter Daten von der Teilnahme an Demonstrationen; Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei einer Verpflichtungsklage analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung); ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 508
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2013 - 6 U 21/12
    4000 ?: OVG NRW NVwZ 2004, 508 (Verhältnis Verfassungsschutzbehörde -Bürger); 3.000 ?: OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 183 (Löschung aus Strafverfahrensdatei der Staatsanwaltschaft); 2.500 ?: VerwG Wiesbaden InfAusIR 2009, 165 (Sperrung einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem - SIS); VerwG Brennen JAmt 2012, 107 (Löschung von Sozialdaten, die die Ausländerbehörde beim Jugendamt über die Wahrnehmung eines begleiteten Umgangsrechts eines ausländischen Vaters mit seinen deutschen Kindern erhalten hatte - einstweilige Anordnung;; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.7.2010, 3 VAs 19/10 -juris (Löschung eines Ermittlungsverfahrens wegen § 238 StGB - Nachstellung - aus dem zentralen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft).
  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563

    Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP

    Allerdings liegt hier kein Fall vor, in dem sich die direkte Belastung durch den eingreifenden Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf die Zeitspanne beschränkt, in der der Kläger eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. OVG NRW, B.v. 30.10.2003 - 21 A 2602/02 - NVwZ 2004, 508; VG Augsburg, B.v. 10.3.2014 - Au 1 K 13.1565 - juris Rn. 29 ff.).

    Der Betroffene kann vielmehr regelmäßig die ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehende Möglichkeit der Erhebung einer Verpflichtungsklage in Anspruch nehmen und damit die (behauptete) Rechtsverletzung beseitigen (vgl. OVG NRW, B.v. 30.10.2003 - 21 A 2602/02 - NVwZ 2004, 508; VG Augsburg, B.v. 10.3.2014 - Au 1 K 13.1565 - juris Rn. 35 f.).

  • VG Aachen, 23.08.2006 - 6 K 3852/04

    Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Rückkehrverbotes in eine gemeinsame Wohnung;

    Dies kommt namentlich in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf, wie er sich häufig gerade bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben ergibt, auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, in Betracht, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 30. April 1997 -2 BvR 817.90-, BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; BVerwG, Beschluss vom 30. April 1990 -1 B 36.99-, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 30. Oktober 2003 -21 A 2602/02-, NVwZ 2004, 508, und Urteil vom 24. November 1998 -5 A 1107/96 (soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
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